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BVerwG, 26.09.1962 - IV C 281.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erfolgsaussichten einer Revision gegen die Feststellung von Vertreibungsschäden - Vertreibungsschäden bei Leben im Haushalt der Großeltern
Verfahrensgang
- VG Berlin, 14.06.1960 - XV A 216.59
- BVerwG, 26.09.1962 - IV C 281.60
- BVerwG, 07.12.1962 - IV C 281.60
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.01.1960 - III C 157.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.09.1962 - IV C 281.60
Wenn das Verwaltungsgericht sodann erkannt hat, die Klägerin, die als Eigentümerin einer vollständigen, aber unbenutzt aufbewahrten Haushaltseinrichtung in einem fremden Haushalt gelebt habe und unentgeltlich versorgt worden sei, habe keinen Haushalt geführt, so entspricht diese Entscheidung dem inzwischen ergangenenUrteil des erkennenden Senats vom 29. Juni 1960 - BVerwG IV C 133.59 - (ZLA 1960, 284) und steht im Einklang mit den Gedankengängen des Urteils des III. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 28. Januar 1960 - BVerwG III C 157.58 - (BVerwGE 10, 134) und den hierin angeführten weiteren Entscheidungen über die "Führung eines Haushalts". - BVerwG, 29.06.1960 - IV C 133.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.09.1962 - IV C 281.60
Wenn das Verwaltungsgericht sodann erkannt hat, die Klägerin, die als Eigentümerin einer vollständigen, aber unbenutzt aufbewahrten Haushaltseinrichtung in einem fremden Haushalt gelebt habe und unentgeltlich versorgt worden sei, habe keinen Haushalt geführt, so entspricht diese Entscheidung dem inzwischen ergangenenUrteil des erkennenden Senats vom 29. Juni 1960 - BVerwG IV C 133.59 - (ZLA 1960, 284) und steht im Einklang mit den Gedankengängen des Urteils des III. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 28. Januar 1960 - BVerwG III C 157.58 - (BVerwGE 10, 134) und den hierin angeführten weiteren Entscheidungen über die "Führung eines Haushalts".